Kostenübernahme
Häufig gestellte Fragen
1. Gesetzlich versichert unter 18 Jahren
Der Umfang der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich nach dem diagnostizierten Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik. Mit Hilfe des 5-stufigen KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird der Befund eingeordnet.
Diese werden zwar durchaus als medizinisch behandlungswürdig bewertet, die Kosten für eine Behandlung werden jedoch erst bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernommen.
Bei KIG 1, 2 und „Zusatzleistungen“ übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten.
Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80 % des gesetzlichen Anteils (s.u.) der Behandlungskosten sofort, 20 % müssen zunächst von dem Patienten bzw. den Patienteneltern selber übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlung werden die 20 % zurückerstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für eine Behandlung, die nach eigener Aussage der Krankenkassen „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ ist.
Wenn man sich eine Behandlung mit mehr Komfort wünscht, hat diese Behandlung einen zusätzlichen Wert von zwischen 480 - 1.480 €. Diese Zuzahlungen können in der Regel über 3 Jahre in monatlichen Raten gezahlt werden.
Sofern Zahnzusatzversicherungen bestehen, kann man davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Kosten mindestens teilweise oder oftmals komplett von der Zusatzversicherung übernommen werden.
2. Privat versichert:
Welche Kosten entstehen?
Nach einer umfangreichen funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Hier finden Sie eine genaue Darstellung der geplanten Behandlung und der damit verbundenen Kosten.
Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen.
Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern reden Sie mit uns offen darüber. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um „Unklarheiten“ zu Ihren Gunsten zu lösen.
3. Beihilfe:
Patienten unter 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, haben sehr gute Aussichten auf eine Kostenübernahme. Zumindest ein Großteil der Kosten wird in aller Regel übernommen. Gerne nähere Informationen zu diesem Punkt im Gespräch in der Praxis.
Patienten über 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, können leider nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. In Ausnahmefällen mag dies anders sein, aber in der Regel müssen Erwachsene beihilfeberechtigte Patienten ihre Behandlungskosten selbst/privat tragen. Allen Patienten steht eine Ratenzahlung in unserer Praxis zur Verfügung.